Wie kann ich helfen?
Mein Betreuungsservice bietet individuelle und niedrigschwellige Hilfe für einen selbstbestimmten Alltag.
Ich unterstütze pflegebedürftige Personen und entlaste deren Familien.
Ich leiste Ihnen zuhause Gesellschaft und helfe Ihnen, Ihren Alltag zu bewältigen. Gerne begleite ich Sie zu Kulturveranstaltungen, Freizeitangeboten und Behördengängen.
Als erfahrener Betreuer stehe ich Ihnen zur Seite und biete eine maßgeschneiderte Betreuung, die Ihren Bedürfnissen entspricht.
Mein Angebot ist von der Stadt Köln genehmigt und überprüft worden, ich bin als Anbieter im Angebotsfinder des NRW-Ministeriums für Gesundheit und Soziales gelistet. Alle Anbieter müssen dafür unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Es besteht eine Kooperation mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz der Region Köln und des südliche Rheinlands.
In der Regel findet die Betreuung in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt oder in der näheren Umgebung. Ausnahmen können individuell vereinbart werden. Die Aktivitäten werden auf Grundlage der persönlichen Wünsche der zu Pflegenden geplant und mit ihnen und gegebenenfalls ihren Angehörigen abgesprochen.
Es folgt eine beispielhafte Aufstellung von Aktivitäten, die natürlich individuell ergänzt oder geändert werden kann:
Korrespondenzhilfe (2-stufig):
Sichtung von Briefpost und E-Mail sowie Ablage; gegebenenfalls in enger Absprache mit Verwandten
Bearbeitung und Beantwortung der Post
Ich biete meine Betreuung derzeit im Stadtbezirk Köln-Lindenthal mit den Stadtteilen Braunsfeld, Junkersdorf, Klettenberg, Lindenthal, Lövenich, Müngersdorf, Sülz, Weiden und Widdersdorf an.
Die Betreuung wird nach Stunden abgerechnet.
Die Kosten pro Betreuungsstunde liegen zwischen 30-36 € (Stand: Januar 2024) je nach Aufwand. In den Kosten sind Fahrtkosten bereits enthalten.
Als anerkannter und eingetragener Anbieter für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ bin ich berechtigt, direkt mit Ihrer Pflegeversicherung abzurechnen.
Mein Unterstützungsangebot können alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (gem. SGB XI) und ihre Angehörigen mit der Pflegekasse abrechnen.
Pflegebedürftige Menschen können sich die Kosten für mein Angebot von den Pflegekassen - in Höhe des Entlastungsbetrags und teilweise über umgewidmete Sachleistungen - erstatten lassen.
Als anerkannter und eingetragener Anbieter für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ bin ich berechtigt, direkt mit Ihrer Pflegeversicherung abzurechnen.
Mehr Informationen zum Thema Entlastungsbetrag und umgewidmete Sachleistungen findem Sie hier:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
https://www.mags.nrw/unterstuetzung-im-alltag
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